Training Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die ALSO Schweiz AG, nachfolgend «ALSO» genannt, bietet ein breites Sortiment an Trainings an. Die vorliegenden Training Geschäftsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten zwischen ALSO und dem Trainingsteilnehmer, nachfolgend «Teilnehmer» genannt.

2. Leistung

Leistungsumfang, Trainingsinhalt und Klassengrösse sind den jeweils gültigen Trainingsausschreibungen zu entnehmen. ALSO behält sich jedoch vor, beschriebene Leistungen abzuändern und/oder neu zu definieren, soweit dies für den Teilnehmer zumutbar erscheint. Die Preise der Leistungen verstehen sich rein netto in Schweizer Franken (CHF), exklusive Mehrwertsteuer. Die publizierten Preise können sich jederzeit ohne besondere Ankündigungen ändern, Preiserhöhungen bedürfen der Zustimmung des Teilnehmers.

Nach Absolvierung des Trainings erhalten die Teilnehmer auf Wunsch eine durch ALSO ausgestellte Teilnahmebestätigung. Diese Teilnahmebestätigung ist im Leistungsumfang des Trainings inbegriffen. Externe Zertifizierungen, Diplome und sonstige durch Dritte ausgestellte Atteste sind explizit nicht Bestandteil des Leistungsumfanges der Trainings, folglich sind allfällig anfallende Kosten direkt dem Aussteller zu bezahlen.

3. Anmeldung

Die Anmeldung für ein gewähltes Training kann elektronisch über die entsprechende Webseite oder schriftlich per E-Mail, Post oder Fax erfolgen. Der Vertrag zwischen ALSO als Trainingsveranstalterin und dem Teilnehmer kommt mit dem Versand der Anmeldebestätigung durch ALSO zustande. Die Anzahl Teilnehmer pro Trainings ist beschränkt, Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

 4. Bezahlung

Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel rückwirkend im Monat nach Durchführung des Trainings. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu bezahlen. Trifft die Zahlung nicht innerhalb der angegebenen Frist bei ALSO ein, ist ALSO berechtigt, den Teilnehmer von jeglichen künftigen Trainings auszuschliessen und eventuell bereits erfolgte Anmeldungen zu annullieren. Dabei kommen die Annulationskosten von Punkt 6 zum Tragen.

5. Durchführung

ALSO behält sich das Recht vor, bei nicht genügender Teilnehmerzahl das Training an einem anderen Termin durchzuführen oder die Trainingsdauer zu kürzen – bei gleichbleibenden Konditionen. Dabei profitiert der Teilnehmer von einer kleinen Gruppe. Wenn eine Durchführung mangels genügender Teilnehmerzahl nicht möglich ist, ist ALSO berechtigt, ein Training ganz zu annullieren. ALSO wird den Teilnehmer in solchen Fällen spätestens drei Wochen vor dem publizierten Termin über die Absage informieren. Dabei hat der der Teilnehmer Anspruch auf die Nichtverrechnung bzw. Rückzahlung der Trainingskosten, nicht aber auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten sowie Erstattung des Lohnausfalls.

Müssen Trainings wegen dringenden Gründen wie Krankheit oder Unfall des Referenten, Ausfall der Infrastruktur und/oder Systeme oder wegen höherer Gewalt kurzfristig abgesagt oder abgebrochen werden, hat der Teilnehmer Anspruch auf die Nichtverrechnung bzw. Rückzahlung der Trainingskosten, nicht aber auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten sowie Erstattung des Lohnausfalls.

6. Umbuchung und Annulation

Die Trainingsanmeldung ist verbindlich. Im Verhinderungsfall kann der Teilnehmer ein gebuchtes Training schriftlich per E-Mail, Post oder Fax zu nachfolgenden Bedingungen umbuchen oder annullieren, wobei die Umbuchung oder Annullierung von ALSO schriftlich bestätigt werden muss:

  • bis 30 Kalendertage vor Trainingsbeginn: kostenlos
  • weniger als 30 Kalendertage vor Trainingsbeginn: 50% der Trainingskosten
  • weniger als 14 Kalendertage vor Trainingsbeginn: 100% der Trainingskosten
  • fernbleiben vom Training: 100% der Trainingskosten. Im Falle kostenloser Vor-Ort-Trainings ist ALSO berechtigt, dem ohne Absage nicht erscheinenden Teilnehmer eine pauschale Gebühr von CHF 250 in Rechnung zu stellen.

Wird vom Teilnehmer für das entsprechende Training eine andere Person als Ersatz gestellt, welche die Trainingskosten vollumfänglich übernimmt, fallen keine Annulations-/Umbuchungskosten an.

7. Trainingsvoraussetzungen

Für die meisten Trainings wird vom Teilnehmer ein bestimmtes Können oder Wissen vorausgesetzt. Um den gewünschten Lernerfolg zu erzielen, ist der Teilnehmer angehalten, darauf zu achten, dass er diese Voraussetzung erfüllt.
 

8. Massgeschneiderte Firmentrainings

ALSO bietet massgeschneiderte Firmentrainings an. Für diese Leistungen erstellt ALSO dem Kunden ein individuelles Angebot. Alle Spezialaufwendungen wie Installationen bei Vor-Ort-Trainings, spezielle Vorbereitungen, Fahrspesen, Verpflegung, allfällige Unterkunft etc. werden im individuellen Angebot ausgewiesen und zusätzlich in Rechnung gestellt. Für Trainings in den Gebäudlichkeiten des Kunden ist dieser für eine funktionierende Infrastruktur selber verantwortlich. Der Kunde haftet für den Rechnungsbetrag selbst, wenn die Leistung mangels funktionierender Infrastruktur von ALSO nicht erbracht werden konnte.

9. Haftungsbeschränkung

ALSO ist bemüht, die Verfügbarkeit und Funktionalität der für das jeweilige Training zur Verfügung gestellten Infrastruktur und/oder Systeme während dem Training sicher zu stellen. ALSO übernimmt jedoch keinerlei Haftung für direkte, indirekte oder Folgeschäden, sollte Funktion, Verfügbarkeit sowie Zugriff auf die Infrastruktur und Systeme nicht möglich sein.

ALSO schliesst sodann uneingeschränkt jede Haftung für Datenverluste bzw. Schäden irgendwelcher Art aus – sei es für direkte, indirekte oder Folgeschäden –, die sich aus der Benützung der von ALSO zur Verfügung gestellten Systeme durch den Teilnehmer ergeben sollten.

ALSO bemüht sich um richtige und aktualisierte Informationen in den für das Training verwendeten Unterlagen. Indes übernimmt ALSO keinerlei Gewährleistung betreffend Richtigkeit und Vollständigkeit der in den Unterlagen enthaltenen bzw. referenzierten Informationen.

ALSO haftet weder für den persönlichen Trainingserfolg, noch für allfällige externe Prüfungsergebnisse des Teilnehmers, welche nach einem von ALSO durchgeführten Training erzielt worden sind.

Die Teilnehmer dürfen keine Software oder Daten, deren Verwendung ALSO nicht ausdrücklich zugestimmt hat, auf der Systeminfrastruktur von ALSO verwenden oder gar speichern. Die von ALSO zur Verfügung gestellten Geräte, Netze, etc. dürfen nur und ausschliesslich zum Zweck des Trainings genutzt werden. Die Nutzung darf nicht gegen gesetzliche Vorschriften, Urheber-, Markenrecht oder sonstige Schutzrechte Dritter sowie gegen die guten Sitten verstossen – dies gilt insbesondere für die Nutzung des Internets.

Teilnehmer sind selbst für eine ausreichende Unfallversicherung verantwortlich. ALSO lehnt diesbezüglich jegliche Haftung ab. Ebenfalls haftet ALSO nicht für Diebstahl und Verlust von Gegenständen in ihren Gebäudlichkeiten.

10. Urheberrecht

Alle für das Training eingesetzten und verwendeten Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Rechte verbleiben beim Urheber – wenn nicht anders vermerkt bei ALSO. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Verarbeitung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Urhebers, resp. ALSO.

11. Datenschutzhinweis

ALSO ist berechtigt, Teilnehmer- und Kundendaten zu verarbeiten und nutzen und an Dritte (beispielsweise Hersteller oder Drittkursanbieter) auf Verlangen bei Vorliegen berechtigter Interessen, zum Beispiel zu Schulungszwecken oder für die Ausstellung von Zertifikaten etc. weiterzugeben.

12. Besondere Bestimmungen

ALSO ist berechtigt, Dritte (etwa Freelancer) mit der Erbringung der vereinbarten Leistung oder Teilen davon zu beauftragen. Für Pflichtverletzungen der eingesetzten Dritten haftet ALSO keinesfalls. Eine Haftung des Dritten dem Teilnehmer gegenüber kann sich im Einzelfall ergeben.

ALSO behält sich vor, Teilnehmer aus Trainings auszuschliessen. Die Verrechnung des Trainings findet anteilsmässig statt. Bereits bezahlte Trainings werden anteilsmässig rückerstattet.

13. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten befindet sich für ALSO sowie für den Kunden bei den zuständigen Gerichten von Emmen LU. ALSO ist berechtigt, den Kunden auch am Gerichtsstand seines Wohnsitzes zu belangen.